Architekten- und Ingenieurrecht

Fundament für erfolgreiche Partnerschaften

Wir beraten und vertreten freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure sowie Architekturbüros jeder Größe im Vertrags- und Honorarrecht (HOAI) sowie in Haftungsfällen.

Unsere Leistungen im Architekten- und Ingenieurrecht

  • Gestaltung von Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsverträgen
  • Generalplanerverträge
  • Beratung zum Honorarrecht (HOAI)
  • Führung von Honorarprozessen
  • Beratung und Vertretung in Haftpflichtfällen
  • Schulungen und Seminare zum Architektenvertragsrecht und zur HOAI

Ihr direkter Kontakt

Sie haben Fragen zum Architekten- und Ingenieurrecht oder wollen einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter 0531 / 2342 97 97 oder schreiben Sie an info@kanzlei-depner.de

Ihr Ansprechpartner:
Volko Depner
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht