Architekten- und Ingenieurrecht
Fundament für erfolgreiche Partnerschaften
Wir beraten und vertreten freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure sowie Architekturbüros jeder Größe im Vertrags- und Honorarrecht (HOAI) sowie in Haftungsfällen.
Unsere Leistungen im Architekten- und Ingenieurrecht
- Gestaltung von Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsverträgen
- Generalplanerverträge
- Beratung zum Honorarrecht (HOAI)
- Führung von Honorarprozessen
- Beratung und Vertretung in Haftpflichtfällen
- Schulungen und Seminare zum Architektenvertragsrecht und zur HOAI
Ihr direkter Kontakt
Sie haben Fragen zum Architekten- und Ingenieurrecht oder wollen einen Termin vereinbaren?
Rufen Sie uns an unter 0531 / 2342 97 97 oder schreiben Sie an info@kanzlei-depner.de
Ihr Ansprechpartner:
Volko Depner
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht